Rund um Nachbarschaft

von Ute Lenke

Unter dem Stichwort „Nachbarn“ listet ein Internetbuchhandel fast 3000 Titel auf, darunter Rechtsratgeber, Humorbücher über und Geschenke für „liebe Nachbarn“ und fast 700 Fachbücher. Nachbarn scheinen also ein dankbares Thema zu sein, mit dem zu befassen es sich lohnt.

Doch was sind überhaupt Nachbarn?

Ursprünglich und besonders in ländlichen Gegenden waren es die „Nahe-bei-wohnenden“, die Nachbarschaft umfasste alle um das eigene Haus herum wohnenden Anlieger. Der Nachbar war aber auch als derjenige, der am nächsten wohnt, zugleich Helfer in der Not. Hilfeleistung in Krankheits- und Todesfällen, bei Missernten, aber auch Teilhabe an freudigen und festlichen Ereignissen waren durch Sitte und Tradition geregelt und verpflichtend, allerdings nicht für den Einzelnen, sondern an den Hof gebunden: wer den Hof erbte, erbte seine Nachbarn mit. Diese Sitte hat sich zum Teil bis heute erhalten.

Nachbarn in der Stadt

Als mit der Industrialisierung immer mehr Menschen vom Land in die Städte zogen, änderte sich die Funktion von Nachbarschaft: weniger die Hilfe in der Not als der gesellige Aspekt rückten in den Vordergrund. Es bleibt dem Einzelnen überlassen, ob und wen er als Nachbarn anerkennt. Auch räumlich kann es sich, zum Beispiel in Mietskasernen um den Flurnachbarn handeln, aber auch um ein paar Straßen weiter weg wohnende Menschen , mit denen man sich gut versteht oder gemeinsame Interessen teilt. Durch Straßenfeste wird oft versucht, Nachbarschaft herzustellen. Aber es ist auch nicht verwunderlich, dass gerade in Städten die Bewohner auf Distanz achten. Darin besteht auch der Unterschied zu Freundschaft: Freunde kann man sich aussuchen, Nachbarn nicht – was nicht ausschließt, dass auch aus guten Nachbarn Freunde werden können.

Liebe Nachbarn

Die positive Botschaft zuerst: es gibt sie noch, die guten Nachbarn: sie nehmen Post an, hüten die Kinder, gießen Blumen im Urlaub, halten Schwätzchen am Gartenzaun, feiern mit uns, helfen bei Not und Krankheit oder wann immer Hilfe gebraucht wird.

Böse Nachbarn

Aber es gibt auch böse Nachbarn: selbsternannte Sheriffs, die hinter den Gardinen stehen und Kommen und Gehen beobachten; sie passen auf, wer wann wo wie sein Auto parkt oder gar wäscht, den Bürgersteig fegt, das Treppenhaus putzt, grillt, Musik macht, im Garten Unkraut jätet; sie schneiden erbarmungslos jeden Ast und jedes Kräutlein ab, das sich übern Zaun wagt, sie hassen Kinder und fremde Hunde (der eigene ist meist bissig) und beschweren sich über alles und Jeden.
Komischerweise fallen mir spontan mehr die Taten der bösen Nachbarn ein. Und ein Sprichwort sagt: es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn´s seinem bösen Nachbarn nicht gefällt. Das ist dann Sache der Justiz – oder auch der Selbstjustiz, wenn jemand sein vermeintliches Recht mit der Schrotflinte durchsetzen will.

Nachbarschaftsrecht

Räumliche und soziale Nähe sind Kennzeichen von Nachbarschhaft.
In dieser Nähe liegen zugleich die Hauptgefahren- und Konfliktpunkte im System Nachbarschaft; was einst aus Sitte und Brauchtum erwachsen ist, ist heute oft genug Gegenstand des „Nachbarrechts“: ob Hausreparatur oder Gartenpflege, Haustierhaltung oder Kinderlärm- alles kann Gegenstand juristischer Auseinandersetzung werden.
Aus der traditionellen Herkunft des Nachbarrechts aus der bäuerlichen, dörflichen Gemeinschaft erklärt sich eine Besonderheit des modernen Nachbarrechts: es gilt neben dem allgemeinen bürgerlichen Recht Länderrecht. Nachbarschaftsrecht in Baden-Württemberg und das in Niedersachsen können Unterschiede aufweisen.
Im Nachbarschaftsrecht werden neben den privaten Nachbarrechten und –pflichten auch Bauordnungsrecht, Wasserrecht, Straßenrecht nach landesrechtlichen Vorschriften geregelt.
Eine weitere Besonderheit im Nachbarschaftsrecht ist es, dass in vielen nachbarrechtlichen Fällen die Streitschlichtung einer Klageerhebung vorgezogen wird; so sieht zum Beispiel das niedersächsische Recht eine obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung vor. Die Streitschlichtung geschieht mit Hilfe eines „Schiedsmannes“ oder einer „Schiedsfrau“, einer ehrenamtlichen Tätigkeit, zu der man vom Amtsgericht bestellt wird. Doch auch hier gibt es Unterschiede je nach Bundesland. Auch einen neuen Beruf gibt es: den Mediator, den Vermittler zwischen den streitenden Parteien.

Man sieht: man hat es manchmal nicht leicht mit den lieben Nachbarn und wer solche hat, sollte sie in Ehren halten.

Links

http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/Nachbarschaftsrecht_Streit.html

http://www.nachbarstreit.com/2013/07/17/gesetzliche-regelungen-im-nachbarschaftsrecht-jetzt-erst-recht/

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